Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für DJ-Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem DJ Titan Monostori und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt), die im Zusammenhang mit der Erbringung von DJ-Dienstleistungen stehen. Abweichende Regelungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem DJ und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des DJs annimmt und eine schriftliche Bestätigung durch den DJ erfolgt. Dies kann durch eine E-Mail, ein unterschriebenes Angebot oder eine andere schriftliche Form erfolgen.
3. Leistungen des DJs
Der DJ verpflichtet sich, die vereinbarten DJ-Dienstleistungen gemäß der Buchung und den Details des Vertrages zu erbringen. Dazu gehören:
- Musikalische Unterhaltung während der Veranstaltung.
- Bereitstellung der notwendigen technischen Ausrüstung (sofern vereinbart).
- Auf- und Abbau der Technik vor und nach der Veranstaltung.
Die genaue Leistung umfasst den Zeitraum, der im Vertrag festgelegt ist. Weitere Leistungen, wie z. B. zusätzliche Stunden oder spezielle Musikwünsche, müssen separat vereinbart und bezahlt werden.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die DJ-Dienstleistungen wird im Vertrag festgelegt und ist in der Regel im Voraus zu zahlen. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages ist bei Vertragsabschluss fällig. Der Restbetrag ist spätestens 1 Tag vor der Veranstaltung zu zahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Zahlungen sind per Banküberweisung oder PayPal an die vom DJ angegebene Kontoverbindung zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der DJ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
5. Stornierung und Absage
Sollte der Auftraggeber die Veranstaltung stornieren müssen, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 20 % des vereinbarten Honorars.
- Weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Honorars.
Im Falle einer Absage durch den DJ aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, unvorhersehbare Ereignisse) wird der Auftraggeber so schnell wie möglich informiert. Der DJ wird sich bemühen, einen Ersatz-DJ zu stellen oder die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verschieben. Ist dies nicht möglich, wird der Auftraggeber nur für die bereits erbrachten Leistungen zur Zahlung verpflichtet.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Dem DJ die erforderliche technische Ausstattung (Stromversorgung, Bühne, Platz für das Equipment) zur Verfügung zu stellen.
- Den DJ spätestens 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort zu begrüßen.
- Für die Sicherheit des Equipments und des DJs während der Veranstaltung zu sorgen.
7. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Es ist strengstens untersagt sich am Controller, Laptop oder anderem Equipment des DJ´s zu bedienen, wenn dies nicht ausdrücklich vorher besprochen und vom DJ genehmigt wurde. Bei Zuwiderhandlung ist es dem DJ überlassen, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden.
8. Bild- und Tonaufnahmen
Der DJ behält sich das Recht vor, Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung zu machen, die zu Werbezwecken oder zur Präsentation auf sozialen Medien oder der Website des DJs verwendet werden. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Veröffentlichung solcher Aufnahmen einverstanden. Möchte der Auftraggeber keine Aufnahmen machen lassen, ist dies vorab schriftlich mit dem DJ abzustimmen.
9. Datenschutz
Der DJ verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln. Die Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und für die Kommunikation im Rahmen der Veranstaltung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
10. Schlussbestimmungen
Verpflegung/Getränke
Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen.
Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Auftrittsort ist für Ein-/ und Ausladen des Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.
GEMA-Gebühren
Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Es gilt das Recht der [Bundesrepublik Deutschland / Österreich / Schweiz], auch wenn der Auftraggeber im Ausland ansässig ist.